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  • Sie sind 18 Jahre alt oder kurz davor?
  • Sie sind mit der Ausbildung fertig und wollen jetzt weitermachen?
  • oder Sie möchten sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagieren

Dann kommen Sie zu uns!

Wir suchen ständig engagierte Helfer für alle Positionen.

Grundausbildung

Jeder Helfer durchläuft am Anfang seiner Dienstzeit die Grundausbildung im THW. Diese wird im eigenen Ortsverband durchgeführt. Im Ortsverband Bottrop wird die Grundausbildung von Stefan Storb geleitet. Unter seiner fachlichen Anleitung werden den neuen Helfern die grundlegenden Kenntnisse im Umgang mit den Gerätschaften des THW vermittelt. Dabei werden sowohl die theoretischen als auch die praktischen Kenntnisse erworben. Nach ca. 6 Monaten wird die Grundausbildung abgeschlossen. Besteht der Auszubildende die abschließende Prüfung, wird er zum Helfer und bekommt eine Aufgabe im regulären Zugdienst zugewiesen.

Die bestandene Grundausbildung ist für die Mitwirkung im THW zwingend erforderlich.

Fachausbildung

Nach dem Abschluss der Grundausbildung tritt der Helfer den Dienst im Zug an. Hier werden die erworbenen Grundkenntnisse geübt und vertieft. Allerdings benötigt der Helfer, je nach Aufgabe, ein erweitertes Fachwissen. Dieses wird ihm in der entsprechenden Fachausbildung vermittelt. Die Fachausbildung findet in der Regel im eigenen Ortsverband statt, allerdings gibt es auch Fachausbildungen für die eine Bundesschule des THW besucht werden muss.

Einige Beispiele für Fachausbildungen sind:

  • Kraftfahrer
  • Koch
  • Maschinist Stromerzeuger

Es gibt natürlich noch etliche weitere Fachausbildungen, die je nach Vorbildung und Interessen des Helfers absolviert werden können.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt und haben das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie sind für den Einsatzdienst im THW gesundheitlich fit.
  • Sie haben Ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie stehen für den Dienst im THW im Frieden und Verteidigungsfall zur Verfügung.
  • Sie sind nicht vom THW oder einer anderen Hilfsorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  • Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  • Sie sind zu keiner Freiheitsstrafe über einem Jahr verurteilt worden.
  • Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Sie wollen zu diesem Thema noch mehr Informationen? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail oder schauen Sie einfach an einem Mittwoch ab 18:00 Uhr bei uns in der Unterkunft vorbei.

 

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ortverband Bottrop

Stenkhoffstr. 119a
46240 Bottrop

Fon 02041 / 760174
Fax 02041 / 760178

E-Mail: ov-bottrop@thw.de

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